Kann ich die Daten meiner Ticketkäufer für Promotionszwecke verwenden?

Die Daten werden vollumfänglich dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Gemäss unseren AGB und gemäss der rechtlichen Praxis in der Schweiz ist es jedoch so, dass diese Daten nur im Sinne des Anlasses verwendet werden dürfen. Es ist somit verboten, diese Daten für den eigenen Newsletter oder gar für den Verkauf von anderen Produkten zu verwenden. Der Veranstalter erhält die Daten der Ticketkäufer und es liegt in seiner Verantwortung, inwieweit er diese verwenden möchte.

Auszug aus den AGB:

§ 5 Personenbezogene Daten

(2) Die Daten von Teilnehmern werden an die Veranstalter zum Zwecke der Einlasskontrolle und ordnungsgemäßer Durchführung der Events weitergegeben. Veranstalter verpflichten sich, diese Daten nur zu diesem Zweck und insbesondere nicht für weitergehende Marketingzwecke zu nutzen.